Ausstandsverzeichnisse

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Gemeinden können zur Beitreibung von Geldforderungen die Pfändung und Verwertung beweglicher Sachen durch den Gerichtsvollzieher bewirken lassen. Grundlage für die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ist eine Ausfertigung des Leistungsbescheides oder eines Ausstandsverzeichnisses.




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