Abstandsflächen gemäß Bay. Bauordnung

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Für den Bereich der Gemeinden Bachhagel, Syrgenstein und Zöschingen, gelten die Abstandsflächen gemäß Art. 6 Bayer. Bauordnung.

Die Gemeinden Bachhagel, Syrgenstein und Zöschingen haben keine Satzung über abwweichende Abstandsflächen getroffen (Art. 81 Abs. 6 BayBO).




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