Erschließungsbeiträge

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Erschließungsbeiträge


Die Gemeinden erheben für die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze u.a. Erschließungsbeiträge von den hiervon erschlossenen Grundstücken, wenn sie baulich oder gewerblich genutzt werden können.

Sie regeln dies in der Erschließungsbeitragssatzung. Diese finden Sie hier.

Darüber hinaus bietet Ihnen der Bayer. Behördenwegweier weitere Informationen.




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