Führungszeugnis
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Führungszeugnis
Voraussetzungen
- Sie sind in der VG Syrgenstein mit einer Wohnung angemeldet
- Auskunft ist nur für Personen über 14 Jahre möglich
- Persönliche Antragstellung
- Für volljährige Personen, die einen gesetzlichen Vertreter haben, ist nur dieser antragsberechtigt.
- Für Minderjährige ist, neben der Person selbst, auch dessen gesetzlicher Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) antragsberechtigt.
- Personalausweis oder Reisepass
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bei Vorlage des Führungszeugnisses bei einer Behörde: Anschrift der Behörde, ggf. Bearbeitungszeichen und Verwendungszweck
- beim Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis: zusätzlich schriftliche Bestätigung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13 EUR.
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit des Antragstellers entfällt die Verwaltungsgebühr.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: ca. 2 Wochen
hier gelangen Sie zum Antragsformular (Rathaus online)
Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz (BfJ)
Seit dem 1. September 2014 besteht zusätzlich die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Vorraussetzung hierfür ist der Besitz des neuen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät sowie die AusweisApp ab der Version 1.13.
Hier geht´s zum Link: www.fuehrungszeugnis.bund.de
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