Führungszeugnis

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Führungszeugnis


Voraussetzungen

  • Sie sind in der VG Syrgenstein mit einer Wohnung angemeldet
  • Auskunft ist nur für Personen über 14 Jahre möglich
  • Persönliche Antragstellung
  • Für volljährige Personen, die einen gesetzlichen Vertreter haben, ist nur dieser antragsberechtigt.
  • Für Minderjährige ist, neben der Person selbst, auch dessen gesetzlicher Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) antragsberechtigt.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vorlage des Führungszeugnisses bei einer Behörde: Anschrift der Behörde, ggf. Bearbeitungszeichen und Verwendungszweck
  • beim Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis: zusätzlich schriftliche Bestätigung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.


Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13 EUR.
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit des Antragstellers entfällt die Verwaltungsgebühr.

 

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: ca. 2 Wochen

hier gelangen Sie zum Antragsformular (Rathaus online)

 

 

Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz (BfJ)

Seit dem 1. September 2014 besteht zusätzlich die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.  Vorraussetzung hierfür ist der Besitz des neuen Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät sowie die AusweisApp ab der Version 1.13.

Hier geht´s zum Link: www.fuehrungszeugnis.bund.de




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