Gaststättenerlaubnis (vorüberg.)

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Gaststättenerlaubnis (vorüberg.)


Für einen vorübergehenden Ausschank von alkoholischen Getränken aus besonderem Anlass (z.B. Vereinsfest, Maibaumfeier, Weihnachtsmarkt) wird eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) benötigt. Dies ist eine vereinfachte Form der Erlaubnis, die zeitlich auf die geplante Veranstaltung beschränkt ist und auf Widerruf erteilt wird.

Die Gestattung muss 3 Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden.

Hier gelangen Sie zum Antragsfomular




Zurück