Abfallbeseitigung

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Abfallbeseitigung

Zuständig für die gesamte Abfallentsorgung ist der

Abfall-Wirtschaftsverband Nordschwaben
Weidenweg 1, 86609 Donauwörth
Tel. 0906/7803-0
E-Mail: info@awv-Nordschwaben.de
www.awv-nordschwaben.de

 

Restmüllabfuhr
14-tägige Leerung - Abfuhrtage siehe Abfuhrplan des AWV
Abholung durch Fa. Hörger, Sontheim, Tel.: 07325/9606-0

Biotonne
Leerung Mai - November wöchentlich
Leerung Dezember - April 14-tägig
Abholung durch Fa. Hörger, Sontheim, Tel.: 07325/9606-0

Entsorgung der Papiertonne
siehe Abfuhrplan
Abholung durch Fa. Hörger, Sontheim, Tel.: 07325/9606-0

Entsorgung Gelber Sack
siehe Abfuhrplan
Abholung durch Fa. Hörger, Sontheim, Tel.: 07325/9606-0

Ausgabe Gelber Sack
Recyclinghof Bachhagel zu den üblichen Öffnungzeiten und in der VGem. Syrgenstein

Ausgabe der Papiertonne und Biotonne
Recyclinghof Bachhagel, St.-Georg-Str. 31, 89429 Bachhagel
(Öffnungszeiten siehe unten)

Verkauf von Müllsäcken
Gebühr: 5,00 €/Sack
VGem. Syrgenstein, OT Landshausen, Ringstr. 35, 89428 Syrgenstein (Zimmer 10)

Verkauf von Windelsäcken
Gebühr: 2,00 €/Sack
VGem. Syrgenstein, OT Landshausen, Ringstr. 35, 89428 Syrgenstein (Zimmer 10)

 

Recyclinghof Bachhagel
St.-Georg-Str. 31
89429 Bachhagel
Tel. 0160/91391169
Öffnungszeiten: März bis einschl. November:        Mittwoch 15.00 - 17.00 Uhr
                                                                     Samstag    09.00 - 13.00 Uhr
                      Dezember bis einschl. Februar:    Samstag    09.00 - 13.00 Uhr

 

Abholung von Sperrmüll - Anruf genügt!
Tel.: 09067/803-0

 

Containerentsorgung:
Fa. Hörger, Sontheim, Tel.: 07325/9606-0

Containerstationen:
Bachhagel          - Am Hungerwiesgraben (Wendeplatte)
Bachhagel          - St.-Georg-Straße (beim Recyclinghof)
Burghagel          - Dorfstraße (beim Gemeindehaus)
Oberbechingen  - Pfaffenstraße (beim Gemeindehaus)
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Syrgenstein       - Schulstraße (beim Bauhof)
Syrgenstein       - Neue Straße (Kreuzung Alte Turmstraße)
Landshausen     - Jahnstraße (beim Verwaltungsgebäude)
Staufen            - Zwergbachstraße (beim Feuerwehrgerätehaus)
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Zöschingen       - Eichstraße

 

Grünsammelplätze Bachhagel, Syrgenstein und Zöschingen:
Öffnungszeiten:
Von Anfang Dezember bis Ende Februar sind die Grünsammelplätze geschlossen.

Bachhagel:
März bis November:  jeden 2. und 4. Samstag von 13.00 – 15.00 Uhr
Annahme: holziges und pflanzliches Grüngut

Syrgenstein: 
März bis November:  jeden 1., 3. und 5. Samstag von 13.00 – 15.00 Uhr
Annahme: holziges und pflanzliches Grüngut

Zöschingen:
März bis April: jeden Mittwoch von 18:00 - 19:00 Uhr
Mai bis November: jeden Samstag von 15:00 - 16:00 Uhr
Annahme: holziges Grüngut - keine Annahme von pflanzlichem Grüngut

Holziges Grüngut kostenlos
Sortenreiner holziger Strauch-, Baum- und Heckenschnitt wird kostenlos angenommen.
Bisher galt diese Regelung nur für den laubfreien Winterschnitt.

Pflanzliches Grüngut
Seit 14.06.2014 besteht auf den Grünsammelplätzen Bachhagel und Syrgenstein eine Annahmemöglichkeit für pflanzliches Grüngut (Grüngutcontainer). Die Gebühr dafür beträgt 2,00€/2,50€ bzw. 8,00€/m³. Der Platzwart entscheidet über die Zuordnung.

Weitere Entsorgungmöglichkeit für pflanzliches Grüngut wie Gras, Laub, Pflanzenreste und anderes nicht holziges Material wie feiner Heckenschnitt von Thuja oder Liguster können entweder über die Biotonne des AWV entsorgt oder gegen Gebühr an den überregionalen Grünsammelplätzen z.B. Gundelfingen / Lauingen und Dillingen abgegeben werden.
Die anfallenden Gebühren, die Anfahrtsskizze und die Öffnungszeiten der Grünsammelstellen finden Sie im Internet unter www.awv-nordschwaben.de.

 

Entsorgung von Erdaushub

Erdaushub Abladeplatz Haunsheim
Der AWV-Nordschwaben bietet in Haunsheim im Landkreis Dillingen eine ortsnahe und kostengünstige Möglichkeit an unbelasteten Erdaushub abzugeben.
Der Erdaushub Abladeplatz in Haunsheim befindet sich auf dem Gelände des Schotterwerks Kling beim Gewerbegebiet Juraweg. Angenommen wird unbelasteter Erdaushub, d.h. natürlich anstehender Bodenaushub wie er z.B. bei Neubauten anfällt.
Es kann nur unbelasteter Bodenaushub angeliefert werden, der die Grenzwerte für Z0-Material der Anlage 2 des Leitfadens zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen einhält. Der Erdaushub darf keine Fremdbeimengungen wie Ziegel, Beton oder Holz enthalten.
Das angelieferte Material wird zur Rekultivierung des Steinbruchs verwendet.
Die Anlieferung von Material erfolgt nur nach Absprache mit dem AWV-Nordschwaben. Bitte melden Sie sich unter Telefonnummer 0170-8558923 (Herr Tiefenbacher) oder unter 0906-7803700. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zu den Ablagerungsbedingungen und Abladezeiten.
Analysen des angelieferten Materials sind ab einer Menge von 500 Kubikmeter erforderlich, bei geringeren Mengen nur, wenn der Verdacht auf eine Verunreinigung besteht.
Die Gebühren betragen 6,00 € pro Kubikmeter.
 

 

Steinbruch Firma Weiß
Die nächste Entsorgungsmöglichkeit für Erdaushub (netto 3,5€/to) ist der Steinbruch der Fa. Weiß GmbH. Der Steinbruch liegt an der Kreisstraße DLG 27 zwischen Oberbechingen und Wittislingen.
Während der Öffnungszeiten (siehe unten) ist die Annahme von reinem, unverschmutztem Erdaushub (ZO) in der Regel möglich. Anliefernde Fahrzeuge haben sich vor dem Abladen beim Steinbruchpersonal zu melden.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.00 bis 17.00 Uhr
                      oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.: 09089/508 oder 1406)

Folgende Auflagen sind nach Mitteilung der Fa. Weiß zu beachten:
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere bei der Eigen- und Fremdüberwachung der Deponie und um Ihnen auch weiterhin eine zügige Anlieferung zu gewährleisten, ist ab sofort jegliche Anlieferung von Aushubmaterial nur möglich, wenn der Fa. Weiß GmbH ein Herkunftsnachweis vorliegt. Dieser muss (für jede Baustelle genügt ein Nachweis) rechtzeitig vor der Anlieferung bei der Fa. Weiß GmbH per Fax (09089/6049) eingehen.
Sollten auf Grund der bisherigen Nutzung des Geländes (z.B. Straßenbaumaßnahmen, indistruell genutzte Flächen, kein unberührter, gewachsener Boden mehr, etc.) Zweifel bezüglich des Aushubmaterials bestehen, so ist die Unbedenklichkeit des Materials vom Anlieferer durch Vorlage einer Analyse zu belegen. Mit Bauschutt, Asphalt oder anderen Fremdstoffen vermischtes Aushubmaterial wird zurückgewiesen. Werden bei bereits abgeladenem Material derartige Stoffe entdeckt, werden wir die Stoffe entsorgen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Verursacher.

 




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