Hausnummerzuteilung

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Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Bayern in Verbindung mit dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz und dem Bundesbaugesetz ist es Angelegenheit der Gemeinde die Hausnummern festzusetzen.

Die Hausnummer ist gut sichtbar an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen ist.

Die Schilder müssen von der Straße aus deutlich sichtbar sein. Die Sichtbarkeit darf insbesondere nicht durch Bäume, Sträucher, Vorbauten, Schilder o.ä. behindert werden.

 




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