Melderegisterauskunft

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Melderegisterauskunft

Wenn Sie eine Person suchen (z.B. frühere Bekannte, Schulfreunde), so besteht für Sie die Möglichkeit (gegen Gebühr), bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet eine Melderegisterauskunft zu beantragen.

Voraussetzung
Eine Melderegisterauskunft kann grundsätzlich mündlich (persönliches Nachfragen bei der Meldebehörde) oder schriftlich oder über das Internet beantragt werden (z.B. Links siehe unter "Rathaus online").

Erforderliche Unterlagen
Angaben über die gesuchte Person (möglichst genau)
(Name, Vorname und wenn möglich das Geburtsdatum)

Kosten
10 Euro, sofern Melderegisterauskünfte ohne Nachfragen oder Ermittlungen schriftlich erteilt werden können


hier gelangen Sie zum Antragsformular (Rathaus online)




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