Rattenbekämpfung

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Rattenbekämpfung

Grundsätzlich sind für die Schädlingsbekämpfung die Grundstücks- und Hauseigentümer selbst verantwortlich. Bei Problemen mit Ratten ist dies umgehend der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein zu melden.

Hiermit soll erreicht werden, dass das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein bezüglich der Wanderratten und der Hausratten als "praktisch rattenfrei" bezeichnet werden kann.
Damit dieses Ziel zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten erreicht werden kann, bedarf es natürlich auch der Unterstützung der hiesigen Bevölkerung. 

Die Einwohnerinnen und Einwohner sind daher weiterhin aufgerufen, der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein alle bekannten Rattenbefallstellen bzw. das Vorhandensein von Ratten mitzuteilen.
Die Kosten der Rattenbekämpfung trägt die jeweilige Gemeinde.

 

Vorbeugende Maßnahmen

  • Lagern Sie Abfälle nur in verschlossenen Behältern
  • Kompostieren Sie nur pflanzliche Nahrungsmittelreste (keine Speisereste) in unzubereitetem Zustand
  • Entrümpeln Sie ggf. das gesamte Grundstück
  • Entsorgen Sie keine Speisereste über die Kanalisation
  • Halten Sie Gräben auf oder an Ihrem Grundstück sauber
  • Vergittern Sie ins Freie führende Lüftungsschächte und Kanäle sowie Kellerfenster

 

 




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