Förderfähige Maßnahmen

Im Rahmen des Dorferneuerungsverfahrens Bachhagel

Die Förderung von Privatmaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung bezieht sich insbesondere
auf folgende Maßnahmen (Übersicht):

  1. Maßnahmen an Gebäuden im Rahmen der Erhaltung oder Verbesserung des Ortsbildes
    -> Schwerpunkt: Altort
    • Maßnahmen zur Erhaltung und gestalterischen Verbesserung der Bestandsgebäude insbesonders mit ortsbildprägendem Charakter; z.B. Maßnahmen an Fassaden (mit Dachunterseiten) und Fenstern etc.
  2. Maßnahmen in Hofräumen im Rahmen der Erhaltung oder Verbesserung des Ortsbildes
    -> Schwerpunkt: Altort
    • Hofräume: Maßnahmen zur Gestaltung von Hofräumen und Freiflächen, wie z.B. Begrünung und Entsiegelung, Pflasterungen und Einfriedungen.
  3. Maßnahmen zur Schaffung halböffentlicher Räume im Bereich der privaten Vorbereiche
    -> Vorhabensgebiet WohnWandel und Altort
    • Maßnahmen zur Schaffung von halböffentlichen Räumen hinsichtlich geeigneter Verweil‐ und Treffpunktfunktionen (ohne Nutzungsvereinbarungen).
  4. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bereich der privaten Vorbereiche und Zugangssituationen
    -> Vorhabensgebiet WohnWandel und Altort
    • Maßnahmen zur Verbesserung barrierefreier/barrierearmer Zugänglichkeiten von der Grundstücksgrenze (öffentlich‐privat) bis zur Haustüre (Wege, Vorflächen etc.).
    • Maßnahmen zur Anpassung von Haustüren und Vorbauten etc., sofern diese zur Schaffung einer barrierefreien Zugänglichkeit dienen (z.B. Hauseingangsbreiten).
  5. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Gebäudeinneren
    -> Vorhabensgebiet WohnWandel und Altort
    • Maßnahmen zur Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau wie z.B. Änderungn des Raumzuschnitts von Wohn‐ und Schlafräumen oder Küchen, Verbreiterung von Türdurchgängen.
    • Maßnahmen zur Überwindung von Treppen und Stufen wie z.B. barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
    • Maßnahmen zum Umbau von Bädern wie z.B. Änderung der Raumaufteilung des Bades, Schaffung bodengleicher Duschplätze, Einbau von barrierefreien Sanitärobjekten.

Konkrete Anforderungen können Sie der Gestaltungsfibel entnehmen; diese erhalten Sie über die VG‐Geschäftsstelle.