Förderfähige Maßnahmen
Im Rahmen des Dorferneuerungsverfahrens Bachhagel
Die Förderung von Privatmaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung bezieht sich insbesondere
auf folgende Maßnahmen (Übersicht):
- Maßnahmen an Gebäuden im Rahmen der Erhaltung oder Verbesserung des Ortsbildes
-> Schwerpunkt: Altort- Maßnahmen zur Erhaltung und gestalterischen Verbesserung der Bestandsgebäude insbesonders mit ortsbildprägendem Charakter; z.B. Maßnahmen an Fassaden (mit Dachunterseiten) und Fenstern etc.
- Maßnahmen in Hofräumen im Rahmen der Erhaltung oder Verbesserung des Ortsbildes
-> Schwerpunkt: Altort- Hofräume: Maßnahmen zur Gestaltung von Hofräumen und Freiflächen, wie z.B. Begrünung und Entsiegelung, Pflasterungen und Einfriedungen.
- Maßnahmen zur Schaffung halböffentlicher Räume im Bereich der privaten Vorbereiche
-> Vorhabensgebiet WohnWandel und Altort- Maßnahmen zur Schaffung von halböffentlichen Räumen hinsichtlich geeigneter Verweil‐ und Treffpunktfunktionen (ohne Nutzungsvereinbarungen).
- Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Bereich der privaten Vorbereiche und Zugangssituationen
-> Vorhabensgebiet WohnWandel und Altort- Maßnahmen zur Verbesserung barrierefreier/barrierearmer Zugänglichkeiten von der Grundstücksgrenze (öffentlich‐privat) bis zur Haustüre (Wege, Vorflächen etc.).
- Maßnahmen zur Anpassung von Haustüren und Vorbauten etc., sofern diese zur Schaffung einer barrierefreien Zugänglichkeit dienen (z.B. Hauseingangsbreiten).
- Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Gebäudeinneren
-> Vorhabensgebiet WohnWandel und Altort
- Maßnahmen zur Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau wie z.B. Änderungn des Raumzuschnitts von Wohn‐ und Schlafräumen oder Küchen, Verbreiterung von Türdurchgängen.
- Maßnahmen zur Überwindung von Treppen und Stufen wie z.B. barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
- Maßnahmen zum Umbau von Bädern wie z.B. Änderung der Raumaufteilung des Bades, Schaffung bodengleicher Duschplätze, Einbau von barrierefreien Sanitärobjekten.
Konkrete Anforderungen können Sie der Gestaltungsfibel entnehmen; diese erhalten Sie über die VG‐Geschäftsstelle.