Rahmenbedingungen

  • Informationen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten einer Privatförderung über das Amt für Ländliche Entwicklung können Sie der Gestaltungsfibel oder den gültigen Dorferneuerungsrichtlinien entnehmen.

Wie erfolgt der Einstieg?

Hat ein Bauwilliger die Absicht, Zuschüsse für Privatmaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung in Anspruch zu nehmen sind folgende Schritte zu beachten:

  • Wenn Sie Interesse an den Fördermöglichkeiten der Dorferneuerung haben, sollten Sie sich zunächst die Gestaltungsfibel „zu Gemüte führen“ und sich zu den Fördermaßnahmen und Rahmenbedingungen informieren.
  • Auf der Website und in der Gestaltungsfibel finden Sie u.a. eine Information darüber, inwieweit Ihre Immobilie im Verfahrensgebiet der Dorferneuerung Bachhagel liegt.
  • Sofern ihre vorgesehenen Maßnahmen die wesentlichen Voraussetzungen erfüllt, können Sie sich mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben oder der VG‐Geschäftsstelle in Verbindung setzen und sich über die weiteren Schritte (u.a. Vereinbarung eines Beratungstermins) informieren.

Wer ist der Ansprechpartner?

Kontaktformular

Sofern Sie die generellen Anforderungen überprüft haben, steht für die Inanspruchnahme einer Beratung folgendes Kontaktformular zur Verfügung:

-> Kontaktformular